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Kastler_Recht

Kastl hat seit dem Mittelalter das Marktrecht und durch königliche Verleihung vier Markttage im Jahr, landläufig als Kirwa (Kirchweih) bezeichnet. In den Dörfern wird mit diesem Begriff jedoch normalerweise das Patrozinium bezeichnet. Das Kastler Recht ist der erste Markttag im Kalenderjahr und stets im Januar, am Montag nach dem Dreikönigsfest. Nach seiner Gründung, 1996, hatte der Kulturverein "Kulturkastl" an diesem Tag eine etwa einstündige kabarettistisch-heitere Freiluftveranstaltung am Marktplatz gestaltet. 2007 und 2008 entfiel dieser Beitrag.

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