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Marktrecht
Kastl erhielt 1323 das Marktrecht mit wichtigen Eigenrechten von König_Ludwig dem Bayern (vgl. Eintrag zu Kastler_Recht). Im Originalwortlaut der kaiserlichen Urkunde des Marktprivilegs für Kastl heißt es: " ... gegeben zu Velburg am Perchten-Tag (6. Januar), da man von Christi Geburt an dreizehnhundert Jahre zählt und darnach im dreiundzwanzigsten Jahre".
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