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Gebietsreform_1972

Die kommunale Gebietsreform 1971 bis 1978 führte den Markt Kastl in den neu geschaffenen Landkreis Amberg-Sulzbach über. Seit der Verwaltungsreform_1929 war man dem Landkreis Neumarkt zugeordnet, jedoch beim Amberger Finanzamt. Landrat in Neumarkt war zu dieser Zeit Josef Werner Bauer, Landrat in Amberg war Dr. Hans Raß. Beide versuchten, Kastl für sich zu gewinnen. Gespalten war auch die Bürgerschaft. Viele Kastler und vor allem die Bevölkerung aus der ehemals selbstständigen Gemeinde Utzenhofen und Teile der Gemeinde Pfaffenhofen neigten dem Werben von Landrat Bauer zu und wollten im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. bleiben. Kastl hatte im Landkreis Neumarkt ein hohes Ansehen und war zeitweilig mit sechs Kreisräten vertreten. Der Landkreis Neumarkt hatte, rechtzeitig zur Gebietreform, Kastl gar ein Freibad mitfinanziert und Landrat Bauer hatte seine Hochzeit in der Klosterkirche zu Kastl zelebrieren lassen. Andere Kastler und vor allem die Ortsteile der ehemals selbstständigen Gemeinde Wolfsfeld und Winkl waren durch Landrat Raß bereits überzeugt worden und tendierten eindeutig nach Amberg, wollten sich ggf. der Gemeinde Ursensollen anschließen. Eine neue Wählergruppe, die Freie Wählerschaft, hatte sich in Kastl zu Wort gemeldet und sammelte Unterschriften - interessanter Weise verzichtete man auf die Befragung der Utzenhofener. Das damalige Schreckensszenario hieß: Wenn man bei Neumarkt bleibt, endet der Landkreis Neumarkt beim Hochhaus (Diskothek). Damit wäre die Gemeinde Kastl zu klein und würde in Lauterhofen eingemeindet, zumindest aber in eine Verwaltungsgemeinschaft mit Sitz in Lauterhofen gezwungen. So konnte man schließlich eine Mehrheit in Kastl überzeugen. Kastls politischer Einfluss im Landkreis (Amberg-Sulzbach) hielt sich künftig in Grenzen, immerhin wurde Bürgermeister Mosner in Amberg-Sulzbach Kreisrat und stellvertretender Landrat und über das Feuerwehrwesen Karl Raab der Kreisbrandrat.

Das Historische Lexikon Bayern schreibt: "Die kommunale Gebietsreform seit 1971 wurde oftmals mit wenig Rücksicht auf historische Zusammenhänge umgesetzt. Sie zählte zu den "einschneidensten Maßnahmen im Bereich der Gebietsaufteilung seit den Zeiten Montgelas und Ludwigs I." (Hartmann). Das Ziel war die Schaffung größerer und leistungsfähigerer Gebietseinheiten. Letztlich wurde die Zahl der Landkreise von 143 auf 71 und die der kreisfreien Städte von 48 auf 25 reduziert. Die ehemals 23 unmittelbaren Städte, die nun zu einem Landkreis gehören, heißen jetzt "Große Kreisstädte". Die Zahl der selbstständigen Gemeinden sank von rund 7.100 (1952) auf 2.051 (1990). Der Widerstand gegen die Gebietsreform erreichte gelegentlich eine erhebliche Intensität mit spektakulären Aktionen (u.a. im Fall der fränkischen Gemeinde Ermershausen oder dem Widerstand gegen die Auflösung des Landkreises Wasserburg). Einige Gemeinde konnten im Laufe der Auseinandersetzungen ihre Selbstständigkeit wiedererlangen.
Fragt man mit zeitlichem Abstand nach dem Erfolg der Gebietsreform, so wird angeführt, dass die Zahl der Gemeinden deutlich reduziert worden ist. Zwar wurde der Richtwert von 5.000 Einwohnern je Gemeinde vielfach nicht erreicht, denn viele Gemeinden besaßen 1978 noch weniger als 3.000 Einwohner. Insgesamt sei aber eine organisatorische Straffung, verbunden mit Kostenersparnis durch etwa die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften, eingetreten. Nach Auffassung des damals federführenden Innenministers Bruno Merk (geb. 1922) ergebe sich aus heutiger Perspektive, dass die Gebietsreform Voraussetzung für die nachfolgende Staats- und Verwaltungsreform gewesen sei. Des Weiteren sei die Infrastruktur verbessert worden, was letztlich auch die positive wirtschaftliche Entwicklung Bayerns befördert habe. Somit sei das Hauptziel der Reform erreicht worden, nämlich eine Stärkung der Verwaltung und Leistungskraft der Kommunen (Daseinsvorsorge, Infrastruktur). Kritische Stimmen verweisen demgegenüber auf die Problematik der "Bürgernähe" aufgrund der Neugliederung bei Eingemeindungen sowie auf die Verringerung der bürgerschaftlichen Mitwirkung durch die Verminderung der Mandatszahlen infolge der Auflösung von Gemeinden.

Manfred Krapf, Eingemeindung, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL:
http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44703 (17.01.2008)

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