Kastl. Bei der Sondersitzung zum Thema Windkraft gab es Rederecht für die zahlreich anwesenden Bürger. Um fachliche und sachliche Sicherheit zu gewährleisten, waren vom Landratsamt Amberg-Sulzbach Regierungsrätin Christine Obersteiner sowie Regierungsamtsfrau Maria Reif erschienen. Die Firma Ostwind war mit Sandra Hutzler und Dr. Rolf Bungard vertreten.
Fünf Windräder wollten die Gemeinderäte ursprünglich im Bereich zwischen den Ortsteilen Dettnach und Wolfsfeld errichtet sehen, in den Flurbezeichnungen Brennersberg bzw. Leiten und Schottenbühl. Inzwischen reduzierte sich die realistische Perspektive auf drei oder gar nur zwei. Die Ursache liegt nicht etwa bei der mangelnden Rentierlichkeit, sondern in den Verschiebungen, die sich durch die Beteiligung einiger Fachstellen ergaben. Das Wasserwirtschaftsamt etwa forderte Rücksichtnahme auf ein Wasserschutzgebiet und die untere Naturschutzbehörde möchte einen Orchideenstandort verschont wissen. Die Folge war, dass die Windräder weiter nach Osten und damit näher an die Zivilisation, also an den Menschen, heran rücken sollten. Das wollte einigen Gemeinderäten und vor allem zahlreichen Gästen aus dem Bereich Wolfsfeld nicht in Kopf gehen. Das würde nämlich bedeuten, dass Orchideen schützenswerter sind, als der Mensch.
Die Orchideen, so ein forstwirtschaftlich erfahrener Bürger, würden bei uns in jedem Wald wachsen, wenn man, so wie an dieser Stelle geschehen, intensiv auslichtet. Damit wollte er die angebliche Einmaligkeit dieses Standortes stark in Zweifel ziehen. Das Bestehen auf diesen Standort hätte nämlich mehrere Vorteile. Zum einen handelt es sich um einen vom Bayerischen Staatsforst freigegebenen Windkraftstandort und zum anderen verliert die Anlage, wenn sie von diesem Standort nach Osten ausweicht, enorm an Effektivität und damit an Rentierlichkeit. Gleichzeitig würde diese Windkraftanlage auch noch deutlich näher an die Orte heran rücken.
Weitere Windräder mussten auf Verlangen des Wasserwirtschaftsamtes nach Osten ausweichen. Das Schutzgebiet für den Tiefbrunnen der Kastler Wasserversorgung werde beeinträchtigt. Nun war es für die Marktgemeinderäte zu keiner Zeit fraglich, dass der Wasserschutz vor der Nutzung der Windenergie steht. Doch fragte man sich, womit denn eine Windkraftanlage im unterirdischen Gewässer Schaden anrichten könne. Es sei die Gefährdung der Grundwasserströme, vor allem während der Baumaßnahme, wurde man belehrt. Im Karst gibt es Höhlen und Spalten, die einbrechen oder verschlossen werden können, so dass das Wasser dann andere Wege finden müsse und im Brunnen ausbleibe. Dies konnten die Marktgemeinderäte nachvollziehen.
Jedoch handelt es sich in einem Fall um einen Randbereich des Schutzgebietes, welches im Übrigen auch noch gar nicht ausgewiesen ist, sondern lediglich in einem Gutachten als eine mögliche Absichtserklärung aufgezeigt wurde. So sei es keineswegs auszuschließen, so ein Marktgemeinderat, dass am ursprünglichen Standort, innerhalb der möglichen Schutzzone, keine Gefährdung bestehe, während durch das Ausweichen in den außerhalb liegenden Bereich dummerweise ein unterirdischer Wasserlauf beeinträchtigt werden könnte. Klarheit zu den Beschaffenheiten bestehe nämlich erst, wenn man sich, etwa durch Bohrungen, abgesichert habe.
Blieb noch die Frage, ob denn die Belastungen für die Menschen in diesem Bereich tatsächliche Beeinträchtigungen erbringen würden oder ob diese nur dem Floriansprinzip anhingen. Die Vertreterinnen vom Landratsamt stellten fest, dass alle Standorte mindestens 600 m vom nächst gelegenen Wohngebäude entfernt liegen. Damit könne an jedem Standort die geforderte Schallobergrenze von 45 Dezibel eingehalten werden. Konkret belaufen sich die zu erwartenden Lärmpegel auf 42 Dezibel in allen Fällen. In reinen Wohngebieten, so entgegneten einige Bürger, gelten aber 35 Dezibel als Obergrenze. Auf diese besseren Werte möchten auch sie sich geschützt sehen, selbst wenn sie in landwirtschaftlichen Mischgebieten lebten, wo 45 Dezibel erlaubt wären. Zehn Dezibel Unterschied sei immerhin eine dreimalige Verdoppelung der Lautstärke. Und darüber hinaus müsse man auch an den Infraschall denken, also an die Geräusche, die der Mensch zwar nicht bewusst wahrnimmt, die aber erzeugt werden und Auswirkungen haben können.
Ein Entsprechen dieser Forderungen, das erkannten die Marktgemeinderäte, käme dem Verzicht auf die Windkraft in diesem Bereich gleich. Aus Sicht der Wolfsfelder stünden die Anlagen direkt im Süden auf der Sonnenseite und dazu noch auf einem Berg. 600 Meter Entfernung reduzieren sich bei derart hohen Bauwerken gefühlter Weise auf nur wenige Meter.
Obwohl der Sprecher der CSU-Fraktion mit einem Beschluss für drei Windräder gerne den Deckel auf die Diskussion gemacht hätte, gab man sich dann doch noch einmal vier Wochen Bedenkpause im Marktgemeinderat. Einige Markträte hatten darum gebeten, dass man bis dahin versuchen müsse, die Fachstellen zu bewegen, die ursprünglichen Standorte zu genehmigen. Keiner finde Gefallen an den Betonpfeilern in der Landschaft, aber sie stehen für aktiven Umweltschutz. Es geht nicht an, dass ausgerechnet die Naturschutzbehörden hier die größten Hürden aufbauen oder die Anwohner belasten.