Kastl. Jürgen Kilian hatte eine Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen durch Tische vor dem Gasthaus „Gwölb“ beantragt. Durch die Verwaltung wurde die Polizeiinspektion Amberg, sowie die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Amberg-Sulzbach um Stellungnahme gebeten und eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Dabei ergab sich, dass eine Sondernutzung in Form von Freiflächen eines Gaststättenbetriebes nur dann möglich ist, wenn durch bauliche Veränderungen dieser Bereich vom übrigen Straßenkörper abgesetzt wird. Dem mochte die Mehrheit im Rat nicht zustimmen, auch wenn, wie angeboten, dies auf Kosten des Wirts geschieht. (nla).
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